Privates Baurecht

Bauvertragliche Streitigkeiten, unabhängig ob zwischen Bauträgern und Käufern, Bauunternehmern mit Bauherrn oder Sonderfachleuten, wie Architekten mit Auftraggeber, beinhalten immer das Risiko, dass ein langwieriger gerichtlicher Rechtsstreit mit enormen Kosten droht. Dies liegt nicht nur begründet an der Komplexität der Rechtsmaterie, sondern auch daran, dass häufig zur Entscheidungsfindung Gutachter benötigt werden, welche selbstverständlich ihren Preis haben. Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertretung von Unternehmen der Baubranche, Sonderfachleuten und Bauherrn immer das Ziel gesetzt, möglichst eine derartig juristisch „lange Reise“ der Entscheidung des Rechtsstreits zu vermeiden. Insbesondere da dabei häufig noch der Umstand berücksichtigt werden muss, dass während des Rechtsstreits nicht selten die Baustelle ruht. Ein Kompromiss ist gerade deshalb im Baurecht in der Regel der vernünftigere Ansatzpunkt, es sei denn ein Rechtsstreit ist unvermeidbar. Selbstverständlich gehört auch die Vertragsgestaltung in diesem Fachbereich zu unserem Beratungsspektrum.  Die Rechtsanwälte Barho und Weinmann stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.