STEFAN
BARHO

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Stefan Barho, geboren 1964 in Heilbronn, Studium in Heidelberg, Referendarzeit beim Landgericht Heilbronn, ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.

Seit 2001 ist Rechtsanwalt Barho Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät bundesweit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechtes, sowohl was die Beratung betrifft aber auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Vorrangige Zielsetzung ist dabei immer eine schnellstmögliche gütliche Streitbeilegung zur Vermeidung einer langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung mit häufig verbundenem unklarem Prozessausgang, welche in der Regel mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Dies schließt aber bei grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit nicht aus, die Entscheidung in richterliche Hände per Urteil zu geben.

Rechtsanwalt Barho ist darüber hinaus auch tätig bei der Vertretung zivilrechtlicher Mandate, insbesondere auf dem Gebiet des privaten Baurechts sowie Mietrechts.

Herr Barho ist Mitglied im deutschen Anwaltsverein und außerdem seit Jahrzehnten Dozent bei der IHK Heilbronn-Franken im Bereich der Erwachsenenfortbildung.

Rechtsanwalt Stefan Barho ist mit Rechtsanwältin Barho-Fischer verheiratet.