Verkehrsrecht
Immer häufiger versuchen die Versicherungen direkten Einfluss auf die Regulierung von Verkehrsunfällen zu nehmen – und dies nicht selten mit dem Ziel, eine anwaltliche Beratung und Begleitung des bzw. der Geschädigten zu vermeiden. Aus Sicht der Versicherung erscheint dies nachvollziehbar: Weniger Kosten, kein „stressiger“ Anwalt, Reparatur in dem Werkstattbetrieb, mit dem der Versicherer einen Kooperationsvertrag geschlossen hat usw. Dass dabei nicht selten die Interessen des bzw. der Geschädigten auf der Strecke bleiben, nicht sämtliche den Betroffenen zustehenden Ansprüche reguliert werden, von denen die Geschädigten oftmals naturgemäß in der Regel nichts wissen, wird gerne seitens der Versicherungen verschwiegen. Wenn es gekracht hat, treten neben der Frage der Schuld viele drängende Probleme auf. Insbesondere bei schwereren Unfällen sollte daher auf keinen Fall auf den anwaltlichen Rat verzichtet werden – zumal bei klarer Schuldfrage zu Lasten der Gegenseite diese auch die mit der anwaltlichen Beratung verbundenen Kosten zu tragen hat. Daher zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.